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Starke Adoption (Volladoption):Bei der starken Adoption wird das Kind rechtlich vollständig in die neue Familie eingegliedert.
Schwache Adoption:Bei der schwachen Adoption bleibt ein Teil der rechtlichen Beziehungen zu den ursprünglichen Eltern bestehen.
Sonderfall: Stiefkindadoption:Eine Stiefkindadoption liegt vor, wenn ein neuer Partner eines Elternteils das Kind adoptiert.
Beispiel:Eine Mutter heiratet einen neuen Partner und dieser adoptiert ihr Kind. Nach der Stiefkindadoption gilt:
Bei minderjährigen Kindern immer starke Adoption ankreuzen!
Ich beauftrage die Notarin mit der Erstellung eines Entwurfs zur Vorbereitung der Beurkundung. Mir ist bewusst, dass dadurch Kosten entstehen, auch wenn es nicht zur Beurkundung kommt. Zur genauen Übersicht wird auf das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) (Link zu externer Website) verwiesen.