Das Grundbuch ist eine Aufzeichnung der aktuellen Eigentümer und
Belastungen die ein Grundstück hat. Deshalb können auch nur Eigentümer im
Grundbuch eingetragen werden. Sollten Sie also jemanden wie Ihren
Partner, Sohn/Tochter oder Enkel ins Grundbuch eintragen wollen, müssen
Sie das Grundstück oder einen Teil Ihres Grundstückes an diese Person
übertragen. Dies kann auf zwei Wege geschehen.
1. Kaufvertrag: Sie verkaufen das Grundstück (ganz oder zu Teil) an die
Person im Gegenzug für einen Kaufpreis. Diese Person wird dann als
Eigentümer im Grundbuch eingetragen.
2. Übergabevertrag: Sie übertragen das Grundstück (ganz oder zu Teil) an
die Person. Diese Person wird dann als Eigentümer im Grundbuch eingetragen.
Man kann nicht pauschal sagen welche Option besser ist. Auch anfallende
Steuern können von Person zu Person variieren. Im Falle von steuerlichen
Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater, dieser wird Ihnen
helfen einer der oben genannten Optionen zu wählen.
Willkommen
Häufige Fragen
Grundsätzlich ist jede Übertragung, auch ein Verkauf unter dem tatsächlichen Wert, immer eine Schenkung.
Beispiel: Bob hat ein Haus, dass 500.000€ wert ist. Er möchte dieses Haus an Alice geben. Wenn er das Haus ohne Gegenleistung an
Alice gibt dann ist das eine Schenkung von 500.000€. Wenn Bob das Haus für 200.000€ an Alice verkauft, dann ist das eine Schenkung
von 300.000€. Auch wenn Bob das Haus für 1€ an Alice verkauft ist das immer noch eine Schenkung von 499.999€.
In jedem Fall fällt hier eine Schenkungssteuer an, wenn der Steuerfreibetrag von 400.000€ pro Person bereits ausgeschöpft ist.
Es ist nicht möglich etwas unter Wert zu übertragen (auch nicht mit symbolischen Kaufpreis von 1€) ohne rechtlich eine Schenkung
durchzuführen.
Für persönliche steuerliche Beratung in ihrem Fall wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Steuerberater.
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Mein Notariat in Eilenburg bietet seit vielen Jahren eine kompetente und vertraunsvolle Betreuung in allen notariellen Angelegenheiten - von Immobiliengeschäften über Erb- und Familienrecht bis hin zu gesellschaftsrechtlichen Vorgängen. Zur Verstärkung unseres engagierten Teams suche ich eine/n Jurist (m/w/d), die/der Freude an verantwortungsvoller Arbeit in einem modernen und wertschätzenden Umfeld hat.
Ihre Aufgaben
- Vorbereitung, Abwicklung und Betreuung notarieller Urkunden sowie eigenständige Bearbeitung von Vorgängen im Immobilien-, Erb- und Gesellschaftsrecht einschließlich Kommunikation mit Mandanten und Behörden
- Erstellung von Kostenrechnungen und Betreuung des elektronischen Rechtsverkehrs
- Allgemein organisatorische und administrative Tätigkeiten im Notariatsalltag
Ihr Profil
- ein abgeschlossenes Jura-Studium mit mindestens erstem Staatsexamen oder eine vergleichbare Qualifikation
- Berufserfahrung in einem Notariat wünschenswert, aber auch engagierte Berufseinsteiger/innen sind willkommen
- Sicherer Umgang mit MS Office und idealerweise mit der Fachsoftware TriNotar
- Selbstständige, strukturierte und sorgfältige Arbeitsweise sowie freundliches Auftreten, Teamgeist und Verantwortungsbewusstsein
Ich biete einen sicheren Job und abwechslungsreiche Tätigkeiten mit echter Verantwortung - kein Tag ist wie der andere. Dazu ein Team mit Herz - wir sind ein humorvolles Team, das sich gegenseitig unterstützt - statt Ellenbogenmentalität gibt's bei uns Zusammenarbeit. Weiterkommen ist erwünscht - Fort- und Weiterbildungen fördern wir aktiv - damit Sie fachlich und persönlich wachsen können
Interesse?
03423 - 68 68 0 / bewerbung@notarin-reinhold.de
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